Kooperationsvereinbarung zwischen Verfassungsschutz und AMS

Kooperationsvereinbarung zwischen Verfassungsschutz und AMS

Interimistischer Direktor Johannes Freiseisen und Vorstandsvorsitzender Herbert Buchinger bei der Unterzeichnung

Der interimistische Direktor des Bundesamts für Terrorismusbekämpfung und Verfassungsschutz (BVT), Mag. Johannes Freiseisen, und der Vorstandsvorsitzende des Arbeitsmarktservice (AMS), Dr. Herbert Buchinger, unterzeichneten am 10. November 2021 in Wien eine Kooperationsvereinbarung für eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und AMS bei der Extremismusprävention.

"Wir wissen, dass vor allem Jugendliche und junge Erwachsene angesichts von Arbeitslosigkeit und einer damit einhergehenden Perspektivlosigkeit anfällig für Radikalisierung sein können. Die Kooperation soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS über Radikalisierung und Extremismus aufzuklären und sensibilisieren, damit mögliche Radikalisierungs- und Rekrutierungstendenzen leichter erkannt werden können" sagte BVT-Direktor Freiseisen bei der Vertragsunterzeichnung.

Auch AMS-Vorstand Buchinger betonte die Wichtigkeit der Kooperation: "Durch die inhaltliche Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice, die potentiell mit Radikalisierungs- und Extremismustendenzen in Berührung kommen können, wird die Handlungssicherheit gestärkt. Der regelmäßige Austausch von inhaltlichen Erkenntnissen und Informationen sowie die Nutzung von Synergien sind ein wesentlicher Gewinn für beide Kooperationspartner."

Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird mit der Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS an Fallkonferenzen gesetzlich ermöglicht. Durch die institutionalisierte Kooperation und ein strukturiertes Abstimmen über potentiell staatsschutzrelevante Bedrohungslagen zu Personen, leisten die Vertragspartner einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit Österreichs.

Quelle: BMI  //  Fotocredit: ©  BMI/Gerd Pachauer

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