Stromkostenbremse stoppt nun auch auf den Höfen die Rechnungsflut

Stromkostenbremse stoppt nun auch auf den Höfen die Rechnungsflut

Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger: „Die Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalte ist nicht nur der Fairness, sondern auch der Versorgungssicherheit wegen, geboten!“

Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern beziehen über das „Lastprofil L“ ihren Strom – und waren damit von der seit 1. Dezember 2022 geltenden Stromkostenbremse ausgeschlossen. Bis heute. „Der Nationalrat hat unserer Forderung nach Gleichstellung der bäuerlichen Haushalte stattgegeben. Das ist ein kleiner politischer Erfolg, aber ein großer Sieg für unsere 30.000 Betriebe und die Versorgungssicherheit in Österreich“, betont Michaela Langer-Weninger. Oberösterreichs Agrar-Landesrätin hatte sich seit Einführung der Stromkostenbremse für eine Ausweitung der Entlastung auf die bäuerlichen Haushalte stark gemacht. 

„Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind aktuell mit einer Flut von Rechnungen und Kostenerhöhungen konfrontiert. Um die Höfe in der Produktion zu halten und damit die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern, galt es die Ausweitung der Stromkostenbremse nicht nur der Fairness, sondern auch der Versorgungssicherheit wegen, rasch umzusetzen.“

Umsetzung der bäuerlichen Stromkostenbremse 
Ein Antragsmodell ermöglicht es Haushalten mit „Lastprofil L“ die Stromkostenbremse für ihren Haushalt geltend zu machen. Die Details werden durch den Bund, genauer gesagt durch Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium, erarbeitet. Anträge sollen noch im Frühjahr 2023 gestellt werden können und bis 31. Mai 2023 möglich sein.

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: © Margot Haag

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