Verwendung offizieller ETIAS-Webseite schützt vor Betrug

Verwendung offizieller ETIAS-Webseite schützt vor Betrug

Neben der offiziellen Webseite des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) kursieren derzeit über 20 inoffizielle Webseiten der ab 2024 geltenden Einreisevoraussetzung. Frontex ruft zur Vorsicht vor Betrügern auf.

Die offizielle Webseite des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) informiert Reisende über das Antragsverfahren und Themen rund um ETIAS. Sobald ETIAS in Kraft tritt, können Reisende ihre Reisegenehmigungen über diese offizielle Webseite beantragen. Neben dieser sind derzeit mehr als 20 inoffizielle Webseiten zu finden, die über Regeln und Anforderung betreffend ETIAS informieren.

Missbrauch kann über offizielle ETIAS-Webseite gemeldet werden
Die ETIAS-Verordnung erlaubt gewerblichen Vermittlern, ETIAS im Namen anderer zu beantragen. Im Zusammenhang mit Webseiten von Drittanbietern besteht jedoch ein Risiko. Frontex warnt: Neben gewerblichen Vermittlern können Webseiten auch von Personen mit zweifelhaften Absichten betrieben werden. Hinter den inoffiziellen Webseiten können Betrüger stehen, die finanziell von ETIAS-Antragstellern profitieren wollen, indem sie persönliche Daten und Kreditkarteninformationen missbrauchen. Ein derartiger Missbrauch kann über die offizielle ETIAS-Webseite gemeldet werden.

Einreisevoraussetzung ab 2024
Die ETIAS-Reisegenehmigung tritt 2024 in Kraft und ist eine Einreisevoraussetzung für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengenraum einreisen wollen. Das Projekt wird aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit kofinanziert. Die offizielle ETIAS-Webseite erreichen Sie unter: "Weiterführende Links".

Quelle: BMI  //  Fotocredit: © BMI

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